Ja, für die meisten Selbstständigen lohnt sich das Altersvorsorgedepot. Selbstständige und Freiberufler sind ab 1. Januar 2027 erstmals voll förderberechtigt – unabhängig davon, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Die maximale Grundzulage beträgt 540 € pro Jahr. Bei Geringverdienern und Existenzgründern ist das AVD klar erste Wahl; bei Top-Verdienenden ergänzt sich AVD mit einer schlanken ETF-Rente (3. Schicht, Honorartarif) sinnvoll.
Was ändert sich für Selbstständige?
Bisher waren Selbstständige fast vollständig von der geförderten Altersvorsorge ausgeschlossen. Riester war nur unter sehr engen Bedingungen zugänglich – etwa wenn der Ehepartner pflichtversichert war. Die Reform öffnet die Förderung mit einer einfachen Regel: Wer in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, kann das Altersvorsorgedepot nutzen – Punkt. Selbstständige werden damit erstmals gleichberechtigt mit Arbeitnehmern behandelt.
Warum ist das Altersvorsorgedepot für Selbstständige besonders relevant?
- Selbstständige haben durchschnittlich ein höheres Altersarmutsrisiko als Arbeitnehmer, weil sie keine Pflicht-Beiträge an die GRV zahlen.
- Viele Selbstständige sparen bisher in normale Wertpapierdepots oder gar nicht – mit der neuen Förderung gibt es einen kostenlosen Zuschuss bis 540 €/Jahr.
- Das Altersvorsorgedepot ist pfändungsgeschützt – wichtig für Selbstständige in unsicheren Branchen.
- Selbstständige können Beiträge flexibel aussetzen oder erhöhen – das geht im AVD anders als beim Rürup-Vertrag ohne Strafzahlung.
Altersvorsorgedepot vs. ETF-Rente – was passt für Selbstständige?
| Merkmal | ETF-Rente (3. Schicht) | Altersvorsorgedepot |
|---|---|---|
| Schicht | 3. Schicht (Privatvorsorge) | 2. Schicht (geförderte Vorsorge) |
| Staatliche Zulage | keine | bis 540 € + 300 €/Kind |
| Sonderausgabenabzug | keiner | bis zu 3.500 € |
| Anlageform | ETF im Versicherungsmantel | Wertpapierdepot direkt |
| Steuern Ansparphase | steuerfrei (Mantel) | steuerfrei (kein Vorabpauschale) |
| Steuern Auszahlung (Einmal) | Halbeinkünfte ab 12 J. + 62 | gefördert: voll besteuert · ungefördert: Halbeinkünfte |
| Auszahlung | Rente oder Einmal ab 62 | Rente, Auszahlplan oder Einmal ab 65 |
| Effektivkosten | 0,9–1,5 % p. a. (Honorartarife 0,5–0,8 %) | max. 1 % p. a. Standarddepot |
| Beitrags-Flexibilität | mittel (Pausen begrenzt) | hoch |
| Vererbung | versicherungsrechtlich günstig | frei vererblich |
Welches Profil bist du? — Drei Szenarien
Szenario 1: Geringverdienender / Existenzgründer
Du verdienst aktuell 30.000–50.000 € pro Jahr und kannst maximal 200 € pro Monat sparen. → Altersvorsorgedepot ist klar die erste Wahl. Die Zulage von bis zu 540 €/Jahr ist „kostenloses Geld vom Staat", das du in jedem Steuersatz mitnimmst. Eine ETF-Rente (3. Schicht) lohnt sich erst, wenn du die AVD-Förderung ausgeschöpft hast.
Szenario 2: Mittelverdiener mit Familie
Du verdienst 60.000–120.000 € pro Jahr, hast Kinder und kannst 200–400 € pro Monat sparen. → Altersvorsorgedepot mit voller Auslastung der 1.800 €-Grenze, ergänzt durch eine schlanke ETF-Rente (Honorartarif, Effektivkosten unter 0,8 %) für den Anteil über 150 €/Mt. Du bekommst Zulage UND einen zusätzlichen Halbeinkünfte-Steuermantel ab Alter 62. Mehr dazu im Ratgeber Wie spare ich mehr als 150 €/Mt?.
Szenario 3: Top-Verdienerin mit hoher Steuerquote
Du verdienst über 120.000 € pro Jahr und willst über 500 € pro Monat sparen. → Kombination: Altersvorsorgedepot bis 150 €/Mt für die volle Förderung + ETF-Rente in Schicht 3 für den Rest. Mit einer Netto-/Honorartarif-ETF-Rente erreichst du Effektivkosten unter 0,8 % und nutzt das Halbeinkünfteverfahren ab 62. Eine zusätzliche Rürup-Rente kann sinnvoll sein, wenn du wirklich noch viel mehr Sonderausgabenabzug brauchst – aber sie zwingt zu lebenslanger Verrentung und ist nicht vererbbar.
Welche Strategie passt für Selbstständige?
- Schritt 1: Mindestens 150 €/Mt ins Altersvorsorgedepot, sobald es 2027 verfügbar ist – das ist Pflichtprogramm für die kostenlose Zulage.
- Schritt 2: Notgroschen aufbauen (3–6 Monatsausgaben) – wichtiger als jede zusätzliche Altersvorsorge.
- Schritt 3: Falls Liquidität es zulässt: Rürup oder freier ETF, abhängig von Steuersatz und Flexibilitätsbedarf.
- Schritt 4: Regelmäßig (alle 5 Jahre) Strategie überprüfen – Steuersatz und Ziele ändern sich.
Achtung: Sozialversicherung in der Auszahlphase
Wer als freiwillig gesetzlich krankenversicherter Rentner Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot bezieht, zahlt darauf Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Bei privater Krankenversicherung ist das nicht relevant. Im Detail empfiehlt sich eine Steuer-/SV-Beratung kurz vor Renteneintritt.
Fazit: Lohnt sich das AVD für Selbstständige?
Für die meisten Selbstständigen – ja. Vor allem bei kleinen und mittleren Sparraten ist das Altersvorsorgedepot der rechnerisch klare Sieger. Bei sehr hohen Sparraten und Top-Steuersätzen ergänzt sich das AVD mit Rürup-Rente am besten. Wer noch keinerlei private Altersvorsorge hat, sollte sich nicht weiter aufschieben: Der Marktstart am 1.1.2027 ist nahe.