Das Altersvorsorgedepot (AVD) ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot, das ab dem 1. Januar 2027 die Riester-Rente ablöst. Du sparst direkt in ETFs, Fonds oder Aktien und bekommst eine Grundzulage von bis zu 540 € pro Jahr, plus 300 € pro Kind. Erstmals voll förderberechtigt: Selbstständige.
Für die meisten Sparer mit langem Anlagehorizont (15+ Jahre) lohnt sich das Altersvorsorgedepot rechnerisch – die Zulage und der Wegfall der Vorabpauschale schlagen einen freien ETF-Sparplan in nahezu allen Modellen.
Wie funktioniert das Altersvorsorgedepot?
Mit der Reform der privaten Altersvorsorge zieht der Gesetzgeber einen Schlussstrich unter die Riester-Rente, die seit 2002 als Standardprodukt für die geförderte Altersvorsorge galt. An ihre Stelle tritt ein modernes, kapitalmarktorientiertes Modell: das Altersvorsorgedepot. Der Bundestag hat das Reformpaket am 27. März 2026 beschlossen, die finale Zustimmung des Bundesrates wird im Mai 2026 erwartet.
Im Kern ist das Altersvorsorgedepot ein gewöhnliches Wertpapierdepot bei einem zugelassenen Anbieter (Bank, Online-Broker oder Versicherer), das mit einigen Besonderheiten ausgestattet ist:
- Staatliche Zulage bis zu 540 € pro Jahr, plus 300 € pro kindergeldberechtigtem Kind.
- Steuermantel in der Ansparphase: keine Vorabpauschale, keine Abgeltungsteuer auf Umschichtungen oder Dividenden – das Geld arbeitet ohne den jährlichen Steuer-Bremsklotz.
- Kostendeckel: Beim Standarddepot dürfen Anbieter höchstens 1,0 % Verwaltungsgebühr pro Jahr erheben – das ist gesetzlich gedeckelt.
- Bindungsfrist: Das Kapital steht erst ab dem 65. Lebensjahr für die Auszahlung zur Verfügung. Im Gegenzug gewährt der Staat die Förderung.
- Anlageuniversum: ETFs, Investmentfonds und Aktien – ohne Versicherungsmantel, ohne Beitragsgarantie.
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für mich?
Die kurze Antwort: Für die meisten Sparer mit einem Anlagehorizont von 15 oder mehr Jahren bis zum Renteneintritt – ja, rechnerisch lohnt es sich. Die kombinierten Effekte aus staatlicher Zulage, niedrigeren Kosten und dem steuerfreien Wachstum in der Ansparphase ergeben über lange Laufzeiten einen deutlich höheren Endbetrag als ein freier ETF-Sparplan mit identischer Sparrate. Mehr dazu im Direkt-Vergleich ETF vs. Altersvorsorgedepot.
Es gibt allerdings drei Gruppen, für die die Antwort weniger eindeutig ausfällt:
- Sparer mit kurzem Horizont (unter 10 Jahre): Der Renditeeffekt des Steuermantels braucht Zeit, um sich zu entfalten. Wer in fünf Jahren Geld braucht, sollte nicht ins Altersvorsorgedepot einzahlen.
- Wer Flexibilität braucht: Hauskauf, Studium der Kinder, Existenzgründung – wer absehbar vor dem 65. Lebensjahr auf das Geld zugreifen will, ist im freien ETF besser aufgehoben.
- Top-Verdienende, die schon andere Vorsorge-Verträge bedienen: Bei sehr hohem Sparvolumen kann eine Rürup-Rente steuerlich attraktiver sein, weil der Sonderausgabenabzug höher ausfällt (über 27.000 € pro Jahr versus 3.500 € im AVD).
Wer kann das Altersvorsorgedepot nutzen?
Förderberechtigt sind alle in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen ab 18 Jahren:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – wie schon bei Riester.
- Beamtinnen und Beamte sowie Soldaten – wie schon bei Riester.
- Selbstständige und Freiberufler – das ist der vielleicht wichtigste Unterschied zur alten Riester-Rente. Bisher waren nur pflichtversicherte Selbstständige förderberechtigt; die neue Reform öffnet die Förderung für alle. Mehr dazu im Ratgeber AVD für Selbstständige.
- Geringfügig Beschäftigte mit Aufstockung der Rentenversicherung.
- Studierende, Auszubildende, Berufseinsteiger – schon mit kleinen Sparraten ab 30 €/Mt holt man die Förderquote von 50 % ab.
Wie hoch ist die Förderung im Altersvorsorgedepot?
Die Reform ersetzt die bisher feste Riester-Grundzulage von 175 € durch eine prozentuale Förderung mit zwei Stufen:
- Stufe 1: 50 Cent Zulage pro Euro Eigenanteil bis zu einem Jahresbeitrag von 360 €. Maximale Zulage in dieser Stufe: 180 €.
- Stufe 2: 25 Cent Zulage pro Euro Eigenanteil zwischen 360,01 € und 1.800 € pro Jahr. Maximale Zulage in dieser Stufe: 360 €.
- Maximale Grundzulage gesamt: 540 € pro Jahr bei einem Eigenanteil von 1.800 € = 150 € pro Monat.
- Kinderzulage: 300 € pro kindergeldberechtigtem Kind.
Im Vergleich zur alten Riester-Rente ist die Förderung damit für Geringverdiener und Familien deutlich attraktiver. Mehr Details im Förder-Ratgeber.
Welche Kosten fallen an?
Der Gesetzgeber hat aus den Kostenfehlern der Riester-Rente gelernt: Beim sogenannten Standarddepot gilt eine harte Kostenobergrenze von 1,0 % pro Jahr Verwaltungsgebühr, gemessen am Depotwert. Hinzu kommen die Fondsgebühren (TER) je nach gewähltem Fonds – bei breit gestreuten ETFs typischerweise 0,1 bis 0,3 % pro Jahr.
Anbieter dürfen daneben einen „Wahltarif" anbieten, mit individuellerer Beratung und höheren Kosten – dieser fällt allerdings nicht mehr unter den 1-%-Schutz. Der Großteil der Sparer wird mit dem Standarddepot besser fahren.
Wie wird das Altersvorsorgedepot versteuert?
In der Ansparphase ist das Altersvorsorgedepot vollständig steuerfrei. Die Vorabpauschale, die bei normalen ETF-Sparplänen anfällt, entfällt komplett. Auch Gewinne aus Umschichtungen und Dividenden bleiben steuerfrei – das gilt für den geförderten und den ungeförderten Teil.
In der Auszahlphase – und hier wird es spannend – unterscheidet die Reform zwei Töpfe:
- Geförderter Teil (Eigenbeitrag bis 1.800 €/Jahr + Zulagen): Wird in der Auszahlphase nachgelagert voll versteuert. Die gesamte Auszahlung (Eigenbeitrag, Zulagen und Erträge) ist steuerpflichtig mit dem persönlichen Steuersatz – wie bei der Riester-Rente. Vorteil: Im Ruhestand ist der Steuersatz meist niedriger als im Berufsleben.
- Ungeförderter Teil (Eigenbeitrag 1.801 € bis 6.840 €/Jahr): Hier greift bei Einmalauszahlung nach 12 Jahren Vertragslaufzeit und ab Alter 62 das Halbeinkünfteverfahren. Nur 50 % der Gewinne sind steuerpflichtig.
- Bei Verrentung: Greift die niedrigere Ertragsanteilsbesteuerung. Bei Renteneintritt mit 65 sind nur 18 % der Rente steuerpflichtig.
Detaillierte Berechnungen im Ratgeber Steuermantel des Altersvorsorgedepots.
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Bestehende Riester-Verträge dürfen unverändert weiterlaufen, inklusive aller bisherigen Zulagen und Steuervorteile. Allerdings sind ab 1. Januar 2027 keine neuen Riester-Verträge mehr möglich. Wer wechseln möchte, kann seinen Riester-Vertrag per formloser Erklärung in das neue Altersvorsorgedepot übertragen lassen. Die Zustimmung des alten Anbieters ist gesetzlich nicht erforderlich. In den ersten fünf Vertragsjahren darf der Altanbieter höchstens 150 € Wechselgebühr verlangen.
Mehr dazu in den Ratgebern Riester-Rente umstellen und Riester behalten oder übertragen?.
Wie unterscheidet sich das AVD von anderen Vorsorgeprodukten?
| Merkmal | Altersvorsorgedepot | Freier ETF-Sparplan | ETF-Rente (3. Schicht) | Rürup-Rente |
|---|---|---|---|---|
| Förderung | bis 540 € + 300 €/Kind | keine | keine | Steuervorteil bis 27.000 € |
| Kosten | max. 1 % p. a. | 0,1–0,3 % | 1,5–2,5 % | 1,5–2,5 % |
| Verfügbarkeit | ab 65 | jederzeit | ab 62 nach 12 J. | nur als lebenslange Rente |
| Vererbbarkeit | frei | frei | versicherungsrechtlich | nur Witwe/Waisen |
| Selbstständige | förderfähig | – | – | förderfähig |
Was sind die Vor- und Nachteile?
Die Vorteile
- Staatliche Förderung von bis zu 540 € pro Jahr – das ist eine sofortige Rendite, die der Aktienmarkt nicht schlagen kann.
- Kostendeckel von 1 % p. a. im Standarddepot – deutlich günstiger als klassische Riester-Versicherungen.
- Steuerfreies Wachstum in der Ansparphase – keine jährliche Vorabpauschale.
- Echte ETF-Renditen statt Garantiezins-Mickerverzinsung.
- Pfändungsschutz in der Ansparphase.
- Erstmals voll förderfähig für Selbstständige.
Die Nachteile
- Bindungsfrist bis 65 – kein Zugriff vor Renteneintritt ohne Förderverlust.
- Kein Garantiezins – Aktienmarkt-Risiko trägst du selbst.
- Nachgelagerte volle Versteuerung des geförderten Teils in der Auszahlphase.
- Förderhöchstgrenze von 1.800 €/Jahr – für Spar-Profis schnell zu wenig.
Wann startet das Altersvorsorgedepot?
Bundestag-Beschluss am 27.03.2026. Bundesrat-Zustimmung erwartet im Mai 2026. Anbieter dürfen ihre Altersvorsorgedepots offiziell ab dem 1. Januar 2027 bewerben und vertreiben. Die ersten Anbieterlisten werden voraussichtlich im vierten Quartal 2026 veröffentlicht.
Was sind die nächsten Schritte für dich?
- Förderung berechnen: Mit dem Förder-Rechner auf unserer Startseite kannst du in Sekunden sehen, was dir zusteht.
- Mit Riester abgleichen: Lies den Riester-Entscheidungs-Ratgeber, wenn du einen bestehenden Vertrag hast.
- Strategie planen: Wenn du mehr als 150 €/Mt sparen willst, ist der Über-150-€-Strategie-Ratgeber Pflicht-Lektüre.
- Auf die Warteliste: Trag dich ein, wir benachrichtigen dich zum Marktstart mit einem unabhängigen Anbieter-Vergleich.