Die staatliche Zulage im Altersvorsorgedepot beträgt 50 Cent pro Euro Eigenanteil bis 360 € Jahresbeitrag und 25 Cent pro Euro auf Beiträge zwischen 360,01 € und 1.800 €. Maximale Grundzulage: 540 € pro Jahr. Pro Kind kommen 300 € Kinderzulage dazu. Wer 150 € pro Monat einzahlt und zwei Kinder hat, erhält 1.140 € Förderung auf 1.800 € Eigenanteil – eine Förderquote von 63 %.
Wie funktioniert die neue Förderlogik?
Die alte Riester-Förderung war eine feste Zulage von 175 € pro Jahr, an die Bedingung eines Mindesteigenbeitrags von 4 % des Vorjahres-Bruttogehalts geknüpft. Die neue Reform ersetzt dieses System durch eine prozentuale, gestaffelte Förderung:
| Stufe | Beitrag pro Jahr | Förderquote | Maximale Zulage |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 0 € bis 360 € | 50 % (50 ct/€) | 180 € |
| Stufe 2 | 360,01 € bis 1.800 € | 25 % (25 ct/€) | 360 € |
| Grundzulage maximal | 540 € | ||
| Kinderzulage | pro Kind | fix | 300 € |
Drei Rechenbeispiele aus dem echten Leben
Beispiel 1: Berufsanfängerin, 30 € pro Monat, kein Kind
- Jahresbeitrag: 360 €
- Förderung Stufe 1: 50 % × 360 € = 180 €
- Gesamt-Zulage: 180 € auf 360 € Eigenanteil = Förderquote 50 %
Beispiel 2: Familie mit zwei Kindern, 100 € pro Monat
- Jahresbeitrag: 1.200 €
- Förderung Stufe 1: 50 % × 360 € = 180 €
- Förderung Stufe 2: 25 % × 840 € = 210 €
- Grundzulage: 390 €
- Kinderzulage: 2 × 300 € = 600 €
- Gesamt-Zulage: 990 € auf 1.200 € Eigenanteil = Förderquote 82,5 %
Beispiel 3: Selbstständiger, 150 € pro Monat, ein Kind
- Jahresbeitrag: 1.800 €
- Grundzulage maximal: 540 €
- Kinderzulage: 300 €
- Gesamt-Zulage: 840 € auf 1.800 € Eigenanteil = Förderquote 47 %
Wie funktioniert die Kinderzulage?
Die Kinderzulage von 300 € pro kindergeldberechtigtem Kind kommt auf die Grundzulage on top. Voraussetzung: Der Sparer erhält in dem jeweiligen Beitragsjahr Kindergeld für das Kind. Bei zusammenveranlagten Eltern wird die Kinderzulage standardmäßig der Mutter zugeordnet, kann aber auf Antrag auf den anderen Elternteil übertragen werden – sinnvoll, wenn dieser den Vertrag besser ausnutzt.
Wie hoch ist der Steuervorteil zusätzlich?
Zusätzlich zur Zulage können Beiträge bis 3.500 € pro Jahr als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Das Finanzamt prüft im Rahmen einer Günstigerprüfung automatisch, ob die Zulage oder der Steuervorteil größer ausfällt – der höhere Wert wird angesetzt. Für Top-Verdienerinnen mit hohem Steuersatz kann der Sonderausgabenabzug die effektivere Förderung sein.
Wie beantrage ich die Zulage?
Die Zulage muss formal beantragt werden, der Antrag wird in der Praxis vom Anbieter übernommen (sogenannter Dauerzulagenantrag). Du erteilst dem Anbieter beim Vertragsschluss eine Vollmacht; die Zulage wird im Folgejahr automatisch dem Depot gutgeschrieben. Die Zulagenstelle ist die Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Wie hole ich das Maximum aus der Förderung?
- Mindestens 360 € pro Jahr einzahlen (= 30 €/Mt). Erst hier holst du die volle 50-Cent-Zulage ab.
- Ideal: 150 € pro Monat einzahlen. Damit nutzt du die volle 540-€-Grundzulage und vermeidest, ungefördert zu sparen.
- Kinderzulage zuordnen: Bei verheirateten Paaren prüfen, wer die Kinderzulage besser ausnutzt – Antrag bei der ZfA stellen.
- Sparrate vor Jahresende prüfen: Wer in einem Jahr nur 80 % des förderfähigen Beitrags einzahlt, bekommt auch nur 80 % der Zulage.