Du hast vier Optionen mit deinem Riester-Vertrag: weiterführen, beitragsfrei stellen, ins Altersvorsorgedepot übertragen oder kündigen. Die Kündigung ist fast immer die schlechteste Option (Zulagen-Rückzahlung). Welche der anderen drei für dich passt, hängt von Vertragstyp und Restlaufzeit ab. Faustregel: Klassische Versicherungen und Fondssparpläne → übertragen. Banksparpläne mit kurzer Restlaufzeit → behalten. Vertrag, der dir lästig ist → beitragsfrei stellen.

Welche vier Optionen habe ich?

KriteriumBehaltenBeitragsfreiÜbertragenKündigen
Bisherige ZulagenbleibenbleibenbleibenRückzahlung
Künftige Zulagenjaneinja, neue Förderungnein
Renditechanceniedrigniedrighoch (ETFs)
Kostenlaufendreduziertmax. 1 % p. a.
Aufwandkeinerkurzes SchreibenWechselantragförderschädliche Auszahlung

Welche Option passt zu welchem Vertragstyp?

RestlaufzeitVertragstypEmpfehlung
> 15 JahreRiester-Rentenversicherung (klassisch)Übertragen
> 15 JahreRiester-Fondssparplan (aktive Fonds)Übertragen
> 15 JahreRiester-BanksparplanIndividuell prüfen
5–15 JahreVersicherung mit hohen KostenÜbertragen, ggf. defensivere Aktienquote
5–15 JahreBanksparplanBehalten
< 5 JahreegalBehalten
Wohn-RiesterSonderfall – meist behalten

Wie viel macht der Unterschied aus?

Beispiel 1: Riester-Versicherung, 38 Jahre, Bestand 18.000 €, 25 Jahre Restlaufzeit

Klassische Versicherung, effektive Kosten 1,8 % p. a., Garantiezins 0,25 %.

  • Behalten → Endkapital ca. 56.000 €
  • Übertragen ins AVD → Endkapital ca. 102.000 €
  • Differenz: ca. 46.000 € zugunsten des Wechsels

Beispiel 2: Banksparplan, 55 Jahre, Bestand 22.000 €, 12 Jahre Restlaufzeit

Sehr geringe Kosten, niedrige Verzinsung.

  • Behalten → ca. 32.000 €
  • Übertragen → ca. 41.000 € (bei 6 % Aktienrendite), aber höheres Marktrisiko vor Renteneintritt.

Warum ist die Kündigung fast nie die richtige Lösung?

Bei einer Kündigung wird der Vertrag förderschädlich aufgelöst:

  • Sämtliche bisher erhaltenen Zulagen werden zurückgefordert (über die Steuererklärung).
  • Bei einer Auszahlung müssen die Erträge voll versteuert werden.
  • Eingerechnete Abschlusskosten gehen ohnehin verloren.

Wer wirklich kein Interesse mehr am Vertrag hat, sollte ihn lieber beitragsfrei stellen. Damit zahlst du keinen Cent mehr ein, behältst aber alle bisherigen Zulagen, und der Bestand verzinst sich weiter bis zum Renteneintritt.

AG
Altersvorsorgedepot-Guide Redaktion
Unabhängige Reform-Recherche · Quellen Bundestag, BMF, Bundesregierung. Keine Anlageberatung.