In der Ansparphase ist das Altersvorsorgedepot vollständig steuerfrei: keine Vorabpauschale, keine Abgeltungsteuer auf Umschichtungen, keine Steuer auf Dividenden. In der Auszahlphase ab dem 65. Lebensjahr unterscheidet die Reform zwei Töpfe: Der geförderte Teil (Eigenbeiträge bis 1.800 €/Jahr + Zulagen) wird voll nachgelagert versteuert – die gesamte Auszahlung ist mit dem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig. Der ungeförderte Teil (Eigenbeiträge 1.801 € bis 6.840 €/Jahr) profitiert vom Halbeinkünfteverfahren (50 % der Gewinne steuerpflichtig).

Wie werden Erträge in der Ansparphase besteuert?

Während der Ansparphase – zwischen Vertragsabschluss und Auszahlung – ist das Altersvorsorgedepot steuerlich neutral. Konkret:

  • Keine Vorabpauschale. Bei normalen Wertpapierdepots fällt seit 2018 jährlich eine Vorabpauschale auf thesaurierende Fonds an – das gilt im Altersvorsorgedepot nicht. Auch der ungeförderte Teil oberhalb der 1.800 €-Grenze ist von der Vorabpauschale befreit.
  • Keine Abgeltungsteuer auf Umschichtungen. Du kannst innerhalb des Depots jederzeit zwischen ETFs, Fonds oder Aktien wechseln, ohne dass Gewinne versteuert werden müssen.
  • Keine Abgeltungsteuer auf Dividenden. Ausgeschüttete Dividenden werden im Depot reinvestiert, ohne dass das Finanzamt zugreift.

Praktischer Effekt: Dein Geld arbeitet ohne den jährlichen Steuer-Bremsklotz – über 30 Jahre summiert sich das auf mehrere tausend Euro mehr Endkapital im Vergleich zum freien ETF.

Wie wird die Auszahlung versteuert?

Hier wird es wichtig – und hier irren oft auch Vergleichs-Webseiten. Die Auszahlung läuft in zwei Töpfen:

Topf 1: Geförderter Teil — nachgelagert voll versteuert

Alles, was du an Eigenbeiträgen bis 1.800 € pro Jahr eingezahlt hast (= 150 €/Mt), zählt zum geförderten Topf. Dazu kommen die staatlichen Zulagen und die in diesem Topf erzielten Erträge.

In der Auszahlphase wird die gesamte Auszahlung dieses Topfes voll mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert – das nennt sich nachgelagerte Besteuerung. Das ist identisch zur Riester-Rente. Es gibt keinen Halbeinkünfte-Bonus auf den geförderten Topf.

Beispiel: Endkapital aus dem geförderten Topf 100.000 €. Steuersatz im Ruhestand 30 %. Steuer: 30.000 €. Netto: 70.000 €.

Topf 2: Ungeförderter Teil — Halbeinkünfteverfahren

Was du oberhalb von 1.800 €/Jahr einzahlst (bis 6.840 €/Jahr Eigenbeitrag maximal), zählt zum ungeförderten Topf. Dieser profitiert bei Einmalauszahlung nach 12 Jahren Vertragslaufzeit und ab Alter 62 vom Halbeinkünfteverfahren: Nur 50 % der Gewinne sind mit deinem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig.

Beispiel: 60 € Eigenbeitrag oberhalb 150 €/Mt. Über 30 Jahre mit 6 % p. a. ergibt rund 60.000 € Endkapital, davon 38.400 € Gewinn. Davon 50 % steuerpflichtig × 30 % = 5.760 € Steuer. Netto: 54.240 €.

Die größte Verwirrung in vielen Vergleichen: Halbeinkünfte gilt NICHT auf den geförderten Teil. Wer das anders rechnet, schönt das AVD-Ergebnis künstlich.

Option: Lebenslange Verrentung mit Ertragsanteil

Statt Einmalauszahlung kannst du dir das Kapital als lebenslange Rente auszahlen lassen. Dann greift die Ertragsanteilsbesteuerung: Nur ein kleiner Anteil der Rente (bei Rentenbeginn mit 65: 18 %) ist steuerpflichtig. Das ist oft die steuergünstigste Variante – wenn du eine lebenslange Rente brauchst.

Was bringt der Sonderausgabenabzug?

Beiträge bis 3.500 € pro Jahr können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Das Finanzamt prüft im Rahmen einer Günstigerprüfung automatisch, ob die Zulage oder der Sonderausgabenabzug größer ist – der höhere Wert wird angesetzt:

  • Bei niedrigem Steuersatz (unter 25 %) ist die Zulage in der Regel günstiger.
  • Bei hohem Steuersatz (über 35 %) ist der Sonderausgabenabzug oft günstiger.
  • Die ZfA übernimmt die Berechnung – du musst nichts selbst entscheiden.

Wie unterscheidet sich die Steuer-Belastung gegenüber dem freien ETF?

PhaseFreier ETF-SparplanAVD geförderter TeilAVD ungeförderter Teil
AnsparphaseVorabpauschale, Abgeltungsteuer auf Umschichtungensteuerfreisteuerfrei
Auszahlung Einmal26,375 % auf Gewinnevoller pers. Steuersatz auf gesamte AuszahlungHalbeinkünfte (50 % der Gewinne)
Auszahlung Rentevoller pers. Steuersatz auf RenteErtragsanteil (18 %)
Sparer-Pauschbetrag1.000 €/J nutzbar

Konkretes Steuerbeispiel: 30 Jahre Sparen, dann Auszahlung

Beispiel: 100 €/Mt × 30 Jahre × 6 % p. a. (alles im geförderten Topf) → ca. 132.000 € Endkapital (inklusive Zulage und Erträge).

  • Freier ETF (Verkauf): 64.000 € × 26,375 % = ca. 16.880 € Steuer. Netto: 83.120 €.
  • Altersvorsorgedepot (gesamtes Endkapital × pers. Steuersatz 30 %): 132.000 € × 30 % = 39.600 € Steuer. Netto: 92.400 €.
  • Differenz nach Steuern: ca. 9.300 € zugunsten AVD. Plus die Zulage von 540 €/Jahr × 30 Jahre = 16.200 € (plus Zinseszins), die im freien ETF nie geflossen wäre.

Drei Praxis-Tipps für die Steuerplanung

  1. Auszahlung nicht in einem Jahr mit anderen großen Einkünften. Steuerprogression vermeiden.
  2. Wenn möglich, Auszahlung erst nach Renteneintritt. Im Ruhestand ist der Steuersatz oft niedriger.
  3. Auszahlplan überlegen statt Einmalbetrag. Streckung über mehrere Jahre kann Steuern sparen.
AG
Altersvorsorgedepot-Guide Redaktion
Unabhängige Reform-Recherche · Quellen Bundestag, BMF, Bundesregierung. Keine Anlageberatung.